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Kulturstaatsminister: 100 Tage Bilanz des Deutschen Kulturrats

Wir zitieren den 33. Kulturpolitischen Wochenreport des Deutschen Kulturrats, 13.8.2025

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

es stehen sehr wichtige kulturpolitische Aufgaben in dieser Legislaturperiode an. Zum Beispiel muss der Schutz von Urheberinnen und Urhebern gegenüber Anbietern von Künstlicher Intelligenz, die sich seit Jahren nach Lust und Laune bei urheberrechtlich geschützten Inhalten bedienen, endlich verbessert werden. Dabei geht es insbesondere auch um die Sicherung der Marktchancen von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft.

 

Auch in der Frage der sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern ist vieles noch unerledigt. Zu all diesen wichtigen Fragen habe ich in den ersten 100 Tagen der Amtszeit von Wolfram Weimer noch keine sichtbaren Bewegungen wahrgenommen.

 

Gut finde ich Wolfram Weimers Idee für eine Digitalabgabe, die große Internetkonzerne wie die Google-Mutter Alphabet, Facebook und Co. treffen soll. Ich bin sehr gespannt, wie er seine Kabinettskolleginnen und Kollegen von diesem „Plattform-Soli“ überzeugen will und wie er sicherstellt, dass die Erträge aus der Abgabe dem Kulturbereich auch wirklich zugutekommen.

 

Von großer Bedeutung wird außerdem das Gedenkstättenkonzept sein, dass für diesen Herbst angekündigt wurde. Hier wird sich zeigen, welches Verständnis von Erinnerungskultur künftig in der Bundesregierung handlungsleitend sein wird.

 

In einem zentralen Punkt hat sich Kulturstaatsminister Wolfram Weimer aber verrannt. In seiner eigenen Behörde kann er ein Verbot einer gendergerechten Sprache verordnen, wenn er das für wirklich notwendig hält. Nun geht er aber eindeutig zu weit und sagte: „Diese Linie empfehle ich auch jenen Institutionen, die mit öffentlichen Mitteln arbeiten – von Museen über Stiftungen bis hin zu Rundfunkanstalten. Wer im öffentlichen Auftrag spricht, sollte eine Sprache wählen, die für alle nachvollziehbar ist und breite Akzeptanz findet.“

 

Die von ihm genannten öffentlich geförderten Institutionen wie Museen (z.B. Stiftung Preussischer Kulturbesitz), Stiftungen (z.B. die Kulturstiftung des Bundes) oder der Rundfunk (z.B. die Deutsche Welle) sprechen aber dezidiert nicht im öffentlichen Auftrag. Die Idee der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Kunstfreiheit ist es ja gerade, dass diese Institutionen in ihrem Wesenskern unabhängig sind. Deswegen müssen sie auch unabhängig darüber entscheiden können, wie sie sich äußern. Das sollte ein Kulturstaatsminister wissen.

 

Ihr

 

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des
Deutschen Kulturrates

Ganzes Statement des @deutscher_kulturrat auf: https://www.kulturrat.de 33. Kulturpolitischer Wochenreport 2025