Mitgliedschaft
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine (ADKV) können Vereine werden
- deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist.
- deren Ziel, Aufgabe und inhaltliche Ausrichtung die Präsentation und Vermittlung zeitgenössischer Kunst ist.
- die eine mindestens dreijährige profilierte Programmarbeit zur Vermittlung zeitgenössischer Kunst nachweisen können.
- die in der Tradition des bürgerschaftlichen Vereinsgedankens stehen. Das bedeutet, dass sie ein zivilgesellschaftliches Engagement ermöglichen, also Menschen für eine Mitwirkung offenstehen.
- die sich um die Erschließung des Feldes der zeitgenössischen Kunst bemühen, also mehrheitlich Ausstellungen von Nicht-Mitgliedern zeigen.
- die regelmäßige und verbindliche Öffnungszeiten vorweisen können.
Die Mitgliedschaft im Detail
Die Mitgliedschaft bringt Rechte und Pflichten mit sich. Dabei sichern Rahmenvereinbarungen und -verträge den gemeinnützigen ADKV-Vereinen auch wirtschaftliche Vorteile.
Rahmenvereinbarungen & Rahmenverträge
- Freier Eintritt für Mitglieder eines uns angeschlossenen Kunstvereins bei allen unseren Mitgliedsvereinen
- 20 % Ermäßigung auf GEMA-pflichtige Veranstaltungen
- 10 % Ermäßigung auf Kurse der Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel
- Rabatt auf Anzeigen im KQ KUNSTQUARTAL: 10% auf Premiumeinträge, 20% auf halbseitige Anzeigen, 50% auf ganzseitige Anzeigen. Sowie Rabatte auf Abonnements für KQ KUNSTQUARTAL und WELTKUNST.
- Versicherungskonzept für Kunstvereine in der ADKV über die Artekuranz GmbH & Co. KG
- Vergünstigte telefonische Erstberatung durch die Sozietät dtb rechtsanwälte, die auf den Kunstsektor spezialisiert ist
Service & Information
- Regelmäßige Mailings zu Fördermöglichkeiten, Ausschreibungen, Wettbewerben, Gesetzesänderungen etc.
- Ansprechpartner bei Einzelfragen
- Unterstützung bei Neugründung und Weiterentwicklung von Kunstvereinen
- Bündelung der Jahresgaben/Editionen und Kataloge/Publikationen aller Kunstvereine im Internet
- Zentrale Stellen- und Projektausschreibungen auf unserer Homepage
- Fortbildungen und Veranstaltungen für Kunstvereinsmitarbeiter sowie Ehrenamtliche
- Evaluation und statistische Erhebungen zur Situation der Kunstvereine in Deutschland
Pflichten
- Freier Eintritt: Jeder Kunstverein verpflichtet sich, den Mitgliedern aller Kunstvereine der ADKV freien Eintritt zu gewähren
- Mitgliedsausweise: Auf den Mitgliedsausweisen ist die einheitliche Formulierung zu vermerken: „Diese Mitgliedskarte berechtigt zum freien Eintritt bei allen Kunstvereinen, die der ADKV angeschlossen sind“
- Verlinkung auf der eigenen Homepage mit der Internetseite der ADKV
- Mitgliederbefragung: Um aktuelle Zahlen und Daten über die Arbeit der Kunstvereine zusammenzustellen, führt die ADKV hin und wieder eine Mitgliederbefragung durch. Die Kunstvereine sind angehalten, die Fragebögen etc. umgehend auszufüllen und an die ADKV zurückzuschicken.
Die Leistungen der ADKV sind nur durch die Solidargemeinschaft der Kunstvereine möglich. Daher erlischt die Mitgliedschaft eines Kunstvereins, der länger als zwei Jahre beitragsrückständig ist, nach diesen zwei Jahren automatisch.
Kunstvereine als Immaterielles Kulturerbe
- 2021 wurde auf Antrag der ADKV die „Idee und Praxis der Kunstvereine“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen.
- Mitglieder der ADKV sind berechtigt das Logo „Immaterielles Kulturerbe / Idee und Praxis der Kunstvereine“ unter Beachtung des Logoleitfadens zu nutzen.
Mitgliedsbeitrag
Kunstvereine
Der jährliche Mitgliedsbeitrag in der ADKV richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder des jeweiligen Kunstvereins:
- bis 100 Mitglieder Jahresbeitrag 110 €
- bis 300 Mitglieder Jahresbeitrag 180 €
- bis 500 Mitglieder Jahresbeitrag 260 €
- bis 1000 Mitglieder Jahresbeitrag 380 €
- bis 2000 Mitglieder Jahresbeitrag 490 €
- bis 3000 Mitglieder Jahresbeitrag 810 €
- über 3000 Mitglieder Jahresbeitrag 950 €
Fördermitglieder
Der Jahresbeitrag einer Fördermitgliedschaft unterliegt für Einzelpersonen und Firmen jeweils einem Mindestbetrag. Darüber hinausgehende Beiträge können zwischen Fördermitglied und Vorstand individuell vereinbart werden.
- Natürliche Personen → Jahresbeitrag ab 200 Euro
- Juristische Personen → Jahresbeitrag ab 500 Euro
UNSERE FÖRDERMITGLIEDER