Corona-Pandemie und die Kunstvereine
Berlin, 24.03.2021. Die Corona COVID-19 Pandemie trifft alle Menschen und gesellschaftlichen Institutionen hart. Menschen fürchten um ihre Existenz, Familien sorgen sich um ihre Angehörigen. Wenn die Politik nun von "systemrelevanten" Einrichtungen und Berufsgruppen spricht, die der besonderen Unterstützung bedürfen, dürfen auch solche bürgerschaftlichen Vereine nicht aus dem Blick geraten, die mit dem Engagement ihrer Mitglieder das kulturelle Leben in unseren Städten und Gemeinden aufrecht erhalten.
Dazu zählen besonders die Kunstvereine, ein weltweit einmaliges Modell mit teils mehrhundertjähriger Tradition. Hier tragen professionelle Kunstvermittler*innen mit Bürgerinnen und Bürgern dazu bei, Bildende Kunst allen sozialen Gruppen zu öffnen. Sie ermöglichen herausragende künstlerische Produktionen und fördern den europäischen und internationalen Austausch. An vielen Orten, gerade in ländlichen Räumen, sind sie die einzigen Einrichtungen, die das kulturelle Leben aufrecht erhalten und unterschiedlichsten Zielgruppen Raum zum sozialen Austausch bieten.
Die Kunstvereine werden von der Corona-Krise besonders hart getroffen, weil sie in besonderer Weise auf privates Engagement angewiesen sind. Die Spenden ihrer Mitglieder, Sponsorings und Sachleistungen, aber auch bürgerschaftliche Mitarbeit, Zusammenkünfte ehrenamtlicher Helfer sind nun gefährdet. Unternehmen halten sich mit Unterstützungsleistungen zurück.
Kunstvereine rechnen Jahr für Jahr fest mit diesem Engagement. Sie arbeiten hocheffizient mit geringen Mitteln und können Einnahmeausfälle nicht verkraften. Ein Jahr wirtschaftlicher Unsicherheit gefährdet an vielen Orten langjährig erfolgreiche Einrichtungen mit großem Renommee. Zugleich fallen Eintrittsgelder und Einnahmen aus Veranstaltungen und Vermietungen aus.
Wir appellieren deshalb an die Länder und Kommunen, mit den Kunstvereinen in einen direkten Dialog einzutreten. Es ist zwingend notwendig, großzügige Regelungen bei der Anpassung von Kosten- und Finanzierungsplänen auf Grund entfallender Einkünfte zu finden. Fördergeber sollten Auszahlungen trotz Projektverschiebungen oder Übertragungen ins nächste Haushaltsjahr leisten. Von besonderer Wichtigkeit ist dabei, dass die Vereine vorgesehene Zahlungen an Künstlerinnen und Künstler und freie Mitarbeiter*innen vornehmen können, auch wenn Projekte in anderer als der vorgesehenen Form stattfinden oder in einzelnen Fällen ausfallen oder verschoben werden müssen.