NEUSTART KULTUR: Förderung von Kunstvereinen – Sonderförderprogramm
Berlin, 25. Mai 2021. Mit dem Sonderfonds „NEUSTART KULTUR: Förderung von Kunstvereinen“ wird ein Programm speziell für die mehr als 300 gemeinnützig organisierten Kulturinstitutionen in Deutschland ins Leben gerufen. Bis zu drei Millionen Euro Fördermittel stellt der Bund hierfür zur Verfügung.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, erklärte: „Die zahlreichen Kunstvereine sind ein Charakterzug unserer Kulturlandschaft in Deutschland. Sie sind hierzulande neben den Museen zeitgenössischer Kunst und Galerien wichtige Türöffner an der Schnittstelle von Kunstproduktion und -rezeption. Als dezentrale, regionale Mittler von Kunst und Kultur tragen sie entscheidend zur Vielfalt unserer einzigartigen Kulturlandschaft bei. Deshalb unterstützen wir sie in ihrer Arbeit gerade in diesen Zeiten der Krise gezielt mit einer eigenen Förderlinie aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR.“
Durch die Corona-Pandemie sind wesentliche Ausstellungsorte und Vermittlungsplattformen für die bildende Kunst weggebrochen. Kunstvereine als Kommunikationsorte, die den Diskurs über Gegenwartskunst in einer offenen Bürgergesellschaft mitgestalten, mussten schließen. Wichtige Präsentations- und Arbeitsmöglichkeiten für bildende Künstlerinnen und Künstler entfielen für viele Monate. Das Sonderprogramm will die Sichtbarmachung bildender Kunst sowie die spezifische Kultur- und Vermittlungsarbeit von Kunstvereinen in Deutschland unterstützen.
Initiiert wurde der Sonderfonds für Kunstvereine von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstverein (ADKV), die als Dach- und Fachverband die Interessen der Kunstvereine vertritt. Das Sonderförderprogramm wird im Rahmen des Ausstellungs- und Publikationsprogramms der Stiftung Kunstfonds vergeben. Antragsfrist ist der 15.07.2021, die Höchstfördersumme beträgt 35.000 Euro. Die vollständigen Förderrichtlinien sind unter www.kunstfonds.de abzurufen.