Kunst braucht Freiheit – Demokratie braucht Kunst // Stellungnahme der bundesweit agierenden Künstler*innenverbände
In einem gemeinsamen Statement mit dem Titel "Kunst braucht Freiheit – Demokratie braucht Kunst" bekräftigen die Künstler:innenverbände BBK Bundesverband, Deutscher Künstlerbund, IKG – Internationales Künstlergremium, Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden (GEDOK) die grundlegenden Prinzipien der Kunstfreiheit und der Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland.
Anlass für die Stellungnahme sind die kulturpolitischen Positionen der AfD Sachsen-Anhalt im Wahlprogramm für die kommenden Landtagswahlen, die aus Sicht unserer Verbände eine ernsthafte Gefahr für demokratische Grundwerte, die künstlerische Freiheit und die Vielfalt in Deutschland darstellen.
Als Künstler*innenverbände bekräftigen wir gemeinsam die grundlegenden Prinzipien der Kunstfreiheit und Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland.
Anlass dafür ist das aktuelle Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt für die kommenden Landtagswahlen. Darin ist unter anderem die Rede davon, eine angebliche „Identitätsstörung“ durch eine „neue, patriotische Kulturpolitik heilen“ zu wollen. Diese und weitere Positionen des Programms stellen aus unserer Sicht eine ernsthafte Gefahr für demokratische Grundwerte, für künstlerische Freiheit und Vielfalt in Deutschland dar.
Angesichts dieser (kultur)politischen Positionen sehen wir uns verpflichtet, auf Bundesebene und im internationalen Kontext klar Stellung zu beziehen.
Das Grundgesetz schützt Werk- und Wirkbereich der Kunst.
Ausgangspunkt jeder kulturpolitischen Bewertung ist das Grundgesetz. Art. 5, Abs. 3 GG garantiert
die Freiheit der Kunst. Das Grundgesetz schützt sowohl den Werkbereich als auch den Wirkbereich künstlerischen Schaffens. Dies umfasst Themen, Produktion, Präsentation und Vermittlung von Kunst gleichermaßen. Diese Freiheit ist konstitutiv für eine offene, demokratische Gesellschaft und entzieht sich grundsätzlich staatlicher Inhaltssteuerung. Kontextualisierung, kritische Einordnung und öffentliche Auseinandersetzung Kunst entfaltet ihre gesellschaftliche Funktion gerade auch dort, wo sie irritiert, widerspricht oder bestehende Deutungsmuster in Frage stellt. Der Umgang mit kontroversen oder historisch belasteten Inhalten erfolgt in einer demokratischen Gesellschaft nicht durch Einschränkung oder Ausschluss, sondern durch Kontextualisierung, kritische Einordnung und öffentliche Auseinandersetzung.
Die Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Art. 1 GG bildet auch für das künstlerische Schaffen eine verbindliche Grenze. Rassismus, Antisemitismus und Ausgrenzung sind mit diesem Grundsatz unvereinbar und werden von uns entschieden abgelehnt.
Prinzip der Staatsferne in der Kulturförderung
Die öffentliche Kulturförderung in Deutschland trägt seit Jahrzehnten dazu bei, ein künstlerisches Schaffen mit hoher Qualität zu ermöglichen. Dabei folgt sie dem Prinzip der Staatsferne. Förderentscheidungen werden zumeist durch unabhängige Jurys getroffen, die nach künstlerischen, ästhetischen und fachlichen Kriterien urteilen. Dies gewährleistet, dass weder politische Opportunität noch weltanschauliche Nähe oder Distanz Einfluss auf die Vergabe öffentlicher Mittel nehmen. Kulturpolitische Ansätze, die eine stärkere inhaltliche oder ideologische Ausrichtung von Kunst und Kultur beispielsweise im Sinne politischer Programme zum Maßstab der Förderung machen, sind mit unserer Verfassung unvereinbar. Die Forderung nach einer einheitlichen Ausrichtung von Kultur an Identitäts- oder Traditionsbegriffen birgt die Gefahr einer mittelbaren und langfristigen Einschränkung der Kunstfreiheit.
Bereits die Einführung von Förderkriterien, die über die Einhaltung der allgemeinen Gesetze hinausgehen und etwa politische Loyalität, Gesinnung oder thematische Konformität implizieren, bedeuten eine Einschränkung künstlerischer Freiheit und können zu einer vorauseilenden Selbstzensur führen. Künstler*innen und Institutionen könnten zudem – z.B. aus Sorge um den Zugang zu Fördermitteln – auf bestimmte Ausdrucksformen verzichten, was die Vielfalt des kulturellen Lebens und die offene Entwicklung zukünftiger Kulturpraktiken nachhaltig beeinträchtigen würde.
Ebenso kritisch zu bewerten sind Verfahren, die auf eine pauschale Überprüfung von Kulturschaffenden oder Institutionen durch sicherheitsbehördliche Instrumente abzielen. Maßnahmen dieser Art widersprechen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und etablieren einen Generalverdacht, der mit der Freiheit der Kunst und dem Selbstverständnis eines demokratischen Rechtsstaates nicht in Einklang steht.
Als Verbände, die Künstler*innen in Deutschland vertreten, fordern wir daher:
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Die Freiheit der Kunst ist uneingeschränkt zu gewährleisten und darf nicht durchk ulturpolitische Steuerungsinstrumente relativiert werden.
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Die Staatsferne der öffentlichen Kulturförderung und die Unabhängigkeit fachlicher Jurys sind zentrale Schutzmechanismen und müssen gewahrt bleiben.
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Öffentliche Kulturinstitutionen sind Orte pluraler, offener Diskurse, die unser demokratisches Zusammensein mit ermöglichen, sie dürfen nicht zum Gegenstand politischer Einflussnahme gemacht werden.
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Eine offene demokratische Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie Widersprüche aushält und Missstände durch öffentlichen Diskurs und demokratische Prozesse bearbeitet.
In Vertretung von Künstler*innen in Deutschland und unseren Mitgliedern setzen wir uns für diese grundlegenden Prinzipien ein:
Kunst braucht Freiheit – Demokratie braucht Kunst.
Deutscher Künstlerbund e.V.
BBK Bundesverband e.V. IKG
Internationales Künstlergremiumm
Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste e.V
Bundesverband GEDOK e.V.