Kulturpolitik // Gremien // Stellungnahmen

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Die ADKV ist Mitglied im Deutschen Kunstrat, im Deutschen Kulturrat und im Stiftungsrat der Stiftung Kunstfonds. 
Zu allen Gremien dieser kulturpolitischen Vertretungen entsendet die ADKV Mitglieder des Vorstands.

 

Deutscher Kulturrat


Als Vertreter*innen in den Fachausschüssen 2025/26 sind tätig:

 

Lena von Geyso (Arbeit und Soziales)

Katharina Klang (Urheber*innenRecht)

Hendrike Nagel (Kulturerbe) 

Jero van Nieuwkoop (Bildung)




Arbeitsstelle gegen Antisemitismus

Vertreterin Ursula Schöndeling 



2025 fanden bislang 3 adhoc Arbeitsgruppen statt. Adhoc Arbeitsgruppen werden zu akuten Diskussionen eingerichtet.
 

  1. Investitionspaket  Jetzt in Kultur investieren! 
    Stellungnahme siehe unten oder hier 
     
  2. Steuerrecht vereinfachen - Bürokratie abbauen 
    Stellungnahme siehe unten oder hier 
     
  3. Vielfalt der Sprache fördern (Gendergerechte Sprache) 
    Resolution siehe unten oder hier


in den drei adhoc AGs vetrat Ursula Schöndeling die ADKV

 

 

Deutscher Kunstrat 


Ursula Schöndeling vertritt 2025 die ADKV im Deutschen Kunstrat 

 

 

Stiftung Kunstfonds 


Ursula Schöndeling vertritt 2025 die ADKV als Mitglied des Stiftungrats der Stiftung Kunstfonds 

 

 

 

Multi-Content
Text einspaltig breit

Vielfalt in der Sprache schützen und fördern
Resolution des Deutschen Kulturrates zu geschlechtergerechter Sprach

Download der Resolution hier.   //  Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats hier

Berlin, den 8.10.2025

Die Bundesrepublik Deutschland ist vor 20 Jahren mit der Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (Konvention Kulturelle Vielfalt) die Verpflichtung eingegangen, kulturelle Vielfalt zu schützen und weiterzuentwickeln. Anlässlich dieses Jubiläums unterstreicht der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände[1], dass Kulturpolitik und Kulturförderung in Kommunen, Ländern und dem Bund daran gemessen werden, ob sie den Grundsätzen dieser UNESCO-Konvention gerecht werden.


Zur kulturellen Vielfalt zählt die sprachliche Vielfalt. Hierzu gehören in Deutschland unter anderem Minderheitensprachen, wie z. B. das Friesische, das Sorbische, Dialekte, wie z. B. Bairisch, die Deutsche Gebärdensprache, leichte Sprache und geschlechtergerechte Sprache. Die sprachliche Vielfalt ist eine Möglichkeit, um die Bevölkerung in ihrer Vielfalt abzubilden und zu erreichen.


Kunst-, Kultur- und Medienschaffende, Beschäftigte in Kultureinrichtungen und bei Medienanbietern, bürgerschaftlich Engagierte in Kulturvereinen eint, dass sie möglichst viele Menschen erreichen wollen. Diversität hinsichtlich der Beschäftigten, den Angeboten und der Zielgruppen ist handlungsleitend, wird in entsprechenden Leitbildern festgelegt und gehört zu internationalen Vereinbarungen über das Grundverständnis von Kultureinrichtungen. (....) 

 

  • Der Deutsche Kulturrat betont daher: Weder bestand in der Vergangenheit noch existiert aktuell ein Gebot, geschlechtergerechte Sprache im Kulturbereich zu verwenden. Ihr Gebrauch oder Nicht-Gebrauch ist eine freie Entscheidung der betreffenden Institutionen und Personen.
  • Der Deutsche Kulturrat bekräftigt: Aufgrund der grundgesetzlich garantierten Medien- und Kunstfreiheit kann und darf es kein Verbot geschlechtergerechter Sprache in Kunst, Kultur und Medien geben.
  • Der Deutsche Kulturrat ruft in Erinnerung: Eine öffentliche Förderung von Kunst, Kultur und Medien konstruiert keinen öffentlichen Auftrag. Kunst-, Kultur- und Medienschaffende sind ihrem Werk, Kultureinrichtungen ihrem fachlichen Auftrag, Medienunternehmen der Presse- und Rundfunkfreiheit und Kulturvereine ihren satzungsgemäßen Zielen verpflichtet. Dies ist Maßstab und Richtschnur ihrer Arbeit.
  • Der Deutsche Kulturrat unterstreicht: Weder die Anwendung noch die Ablehnung geschlechtergerechter Sprache darf Einfluss auf die individuelle und projektbezogene Kunstförderung oder die finanzielle Unterstützung von Institutionen haben.

 

[1] Mitglieder des Deutschen Kulturrates sind der Deutsche Musikrat, der Rat für darstellende Kunst und Tanz, die Deutsche Literaturkonferenz, der Deutsche Kunstrat, der Rat für Baukultur und Denkmalkultur, der Deutsche Designtag, der Deutsche Medienrat, der Rat für Soziokultur und kulturelle Bildung und der Deutsche Fotorat. Diesen Mitgliedern gehören wiederum 285 Bundeskulturverbände und -organisationen an. Sie vertreten die gesamte Breite des Kulturbereiches.
Text einspaltig breit

Steuerrecht vereinfachen – Bürokratie im
Kulturbereich abbauen
Steuerpolitische Vorschläge des Deutschen Kulturrates


Komplette Stellungnahme hier zum Download //  Pressemiiteilung des Deutschen Kulturrats hier 

Berlin, den 24.09.2025

In verschiedenen Stellungnahmen, zuletzt in seinen
„Steuerpolitischen Vorschlägen zum Jahressteuergesetz 2024“, hat der Deutsche
Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, unterstrichen, dass die
Steuerpolitik ein zentrales Instrument der indirekten Kulturförderung ist. Diese Aussage ist
nach wie vor aktuell.

 

Text einspaltig breit

Jetzt in Kultur investieren!

Forderungen des Deutschen Kulturrates zur Umsetzung des Investitionspakets des Bundes

Komplette Stellungnahme zum Download hier. // Pressemiiteilung des Deutschen Kulturrats hier


Berlin, den 19.06.2025

Der Deutsche Kulturrat fordert für die Umsetzung:

  • dass die Kultur wie die Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Sportstätten integraler Teil des Investitionspakets wird,
  • dass Bund, Länder und Kommunen Investitionen in die kulturelle Infrastruktur im Rahmen des Investitionspakets vorsehen,
  • dass neben der öffentlichen Hand auch private Eigentümer von Kulturimmobilien und kulturell nutzbaren Gebäuden an den Investitionsmitteln partizipieren können, sofern sie sich zu einer weiteren Kulturnutzung zu günstigen Konditionen (z. B. Mietbindung) verpflichten,
  • dass bei den Antrags- und Vergabeverfahren im Kulturbereich die Expertise von Fachverbänden genutzt wird,
  • dass bei der Umsetzung die Bauantrags- und Zuwendungsverfahren verschlankt und die Digitalisierung vorangetrieben werden, um möglichst schnell die Mängel zu beseitigen,
  • dass Investitionen in die technische Infrastruktur des Kulturbereiches Teil der Investitionsvorhaben werden,
  • dass bei allen Bauvorhaben grundsätzlich die Sanierung, Modernisierung und Umnutzung von Bestandsbauten einen Vorrang vor Neubau und Ersatzneubau erhalten, insbesondere bei baukulturell bedeutsamen bzw. denkmalgeschützten Bauten,
  • dass in visiblen und sensiblen Bereichen wie Innenstädten, Denkmalbereichen und geschützten Landschaften baukulturell qualitätssichernde Verfahren eingehalten werden.